Leistungsumfang:
• Führung und Erstellung aller mit der Anlagengebarung erforderlichen Aufzeichnungen (Anlagenkartei, Darstellung der Bewertungsreserve, mehrjährige AFA-Vorschau, Bilanzanhang zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens, Berechnung der Investitionsbegünstigungen).
• Bilanz
• Gewinn- und Verlustrechnung
• Steueroptimale Ergebnisgestaltung durch Ausnutzung aller gesetzlich legalen Gewinngestaltungsvorschriften
• Erstellung sämtlicher Steuererklärungen
• Ausfertigung und Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Anhanges zur Bilanz und Unterstützung bei der Abfassung des Lageberichtes
• Übermittlung des Jahresabschlusses an das Firmenbuch
• Auswertung nach BASEL II Kriterien
• Vorbereitung der Generalversammlungsprotokolle (für den Fall, dass Ihr Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft geführt wird)
• Bilanzbesprechung mit Overheadprojektion Ihrer Bilanzdaten
• Umfangreiche betriebswirtschaftliche Auswertungen
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Tipp |
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Bei allen möglichen legalen Gewinnregulierungsmaßnahmen ist nicht nur die steueroptimale Gewinngestaltung das Hauptkriterium für die
Bilanzerstellung. Gerade durch BASEL II ist Eigenkapitalbildung und Ergebnisentwicklung von maßgeblicher Bedeutung bei der
Bilanzerstellung. Eine geringe Steuernachzahlung kann zwar kurzfristig am Fälligkeitstag Ihre Liquidität positiv beeinflussen,
jedoch langfristig durch Reduktion Ihres Kreditrahmens einen negativen Einfluss auf die Liquidität Ihres Unternehmens haben.
Als geprüfter Credit Rating Analyst sind mir die Kriterien der Kreditbeurteilung durch die Banken bekannt und
bietet Ihnen meine Kanzlei nicht nur eine steueroptimale Bilanzerstellung, sondern auch eine Bilanzgestaltung die den Anforderungen der
Banken bei der Kreditgewährung entspricht. Selbstverständlich begleiten wir Sie gerne auf dem Weg zu Ihrer Bank, um gemeinsam mit Ihnen
Ihre Bilanz zu präsentieren. |
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