Basel II

BASEL II ist im Rahmen der Kreditfinanzierung mittlerweile zu einem Schlagwort geworden. Banken reduzieren die Kreditlinien bzw. verwähren die Kreditvergabe mit dem Hinweis auf BASEL II. Bei BASEL II handelt es sich um Eigenkapitalvorschriften, die vom Baslerausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Gemäß den EU-Richtlinien müssen diese Bestimmungen seit 1. Jänner 2007 in den Mitgliedsstaaten der europäischen Union angewendet werden, jedoch wurden sie auch schon früher angewendet. Die USA hat zunächst ebenfalls beabsichtigt, die Regelung ab 2008 einzuführen, derzeit überlegt man eine Einführung ab 1. Jänner 2009. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde überwacht.

Zuvor genannte Vorschriften setzen sich aus 3 Säulen zusammen, der

• Mindesteigenkapitalanforderung
• bankaufsichtlicher Überprüfungsprozesse und
• erweiterter Offenlegung/Marktdisziplin

Für den Unternehmer ist die erste Säule von Bedeutung, da sie auf die Kreditvergabe durch die Bank Einfluss nimmt (die beiden anderen Säulen betreffen Vorschriften für die Banken). Schon vor BASEL II waren die Banken verpflichtet, gemäß den gewährten Krediten Eigenkapital zu besitzen. In der Vergangenheit (vor BASEL II) waren alle gewährten Kredite einer Bank die für Eigenkapitalausstattung als Berechnungsbasis herangezogen werden gleichgestellt. Für die Berechnung der Eigenkapitalausstattung der Bank erfolgte keine Unterscheidung hinsichtlich des Risikos, welches mit der Kreditgewährung verbunden ist. Durch BASEL II wird eine Risikobewertung der Kredite vorgenommen. Daraus folgt, je risikoreicher der von der Bank gewährte Kredit ist, umso höher muss die Eigenkapitalausstattung der Bank sein.

Die einzelnen Bankinstitute innerhalb der europäischen Union haben verschiedene Kriterien zur Risikobeurteilung herangezogen, dies führt in der mir bekannten Praxis dazu, dass ein und der selbe Kreditnehmer von einer Bank als risikoreich und einer anderen Bank als risikoarm bezeichnet wird. Die Beurteilung des Risikos wird als Rating bezeichnet. Es stellt nach herrschender Lehre die Meinung über die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens dar, die sich ein Außenstehender (die Bank) über das Untenehmen bildet. Vereinfacht ausgedrückt, ist Rating die Meinung der Bank über die zeitgerechte und vollständige Bezahlung von Zinsen und Kapitaltilgungen des Kreditnehmers.

Zur Urteilsfindung werden zwei Schwerpunkte herangezogen, nämlich

• das Finanzrisiko (Hardfacts) und
• das Geschäftsrisiko (Softfacts)

Das Finanzrisiko wurde bereits in der Vergangenheit bei Kreditgewährungen analysiert und besteht im Wesentlichen aus der Analyse der Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie den vom Kreditnehmer vorgelegten Budgetvorschauen.

Neu hingegen ist das Geschäftsrisiko.

Bei der Beurteilung des Geschäftsrisikos werden tief in das Unternehmen eingreifende Analysen vorgenommen, die sich auf folgende Schwerpunkte beziehen:

• Management (Führungskompetenz, Qualifikation, Berufs- und Branchenerfahrung)
• Personal und Personalpolitik
• Nachwuchsförderung und Unternehmungsnachfolge
• Rechnungswesen und Controlling
• Markt- und Branchenentwicklung
• Kunden
• Vertrieb
• Kunden- und Lieferantenabhängigkeit
• Produkt- und Sortimentpolitik
• Standortfaktoren

Große Untenehmen werden von internationalen Ratingagenturen bewertet. Klein- und Mittelbetriebe werden meist innerhalb des Bankinstitutes vom zuständigen Riskmanager gemeinsam mit dem zuständigen Kundenbetreuer betreut.

Externe Ratings sind für Klein- und Mittelunternehmen bei den Banken noch nicht vorgesehen.

Es wurde im Zusammenhang mit Einführung des Kreditratings von verschiedenen Stellen Kritik daran geübt, dass das Urteil über das Unternehmensrisiko nicht objektiv durch einen Außenstehenden beurteilt wird, sondern durch die kreditgewährende Bank. Dazu kommt noch, dass meist Riskmanager der Bank das Unternehmen nur vom Schreibtisch kennen und auf die vorgelegten Unterlagen angewiesen sind und diese als Basis für die Urteilsfindung heranziehen.

Im Bereiche der Qualifikation des Rechnungswesen und Controlling werden insbesondere folgende Beurteilungskriterien herangezogen:

• Zeitnahe Buchhaltungsaufzeichnungen
• Rasche Vorlage der Jahresabschlüsse
• Intensive Kontaktpflege mit der Bank
• Vorlage von Soll/Ist Vergleichen
• Erläuterungen der Abweichungen
• Qualität der Buchhaltung (Personal- und Softwaremäßig)
• Bisheriges Kundenverhalten im Rahmen der Bankverbindung (Kontenüberziehungen, Ausnützung der Kreditrahmen)

Wenngleich die Banken unterschiedliche Maßstäbe bei der Risikobeurteilung des Kunden anlegen, ist dennoch die Risikobeurteilung gemäß der BASEL II Kriterien keine Geheimwissenschaft. Als geprüfter Credit Rating Analyst haben ich und mein Team die Kenntnis über die einschlägigen Risikobeurteilungsvorschriften gemäß den BASEL II Bewertungskriterien. Meine Kanzlei verfügt über spezielle EDV-Programme, die eine Beurteilung des Kreditrisikos gemäß dem BASEL II Kriterien ermöglicht. Das Finanzrisiko bewerten wir aufgrund der uns zur Verfügung stehenden Buchhaltungs- bzw. Bilanzdaten, das Geschäftsrisiko aufgrund eingehender Besprechungen und Analysen.

Im Rahmen einer Beurteilung des Unternehmens gemäß den BASEL II Kriterien werden von uns folgende Punkte analysiert:

Das Unternehmen im Branchenvergleich

• Produktionsablauf
• Kostenstruktur der Produktion
• Bestehende Nachteile zu Mitbewerbern
• Analyse der Kundenstruktur des Unternehmens im Vergleich zu Mitbewerbern

Wettbewerbsituation

• Mitbewerber und künftige Mitbewerber
• Mögliche negative Einflüsse neuer Technologien
• Branchenbeschränkungen durch diverse Vorschriften
• Rahmenbedingungen

Managementbeurteilung

• Bisherige Tätigkeit des Managements
• Kompetenz des Managements
• Führungsqualität und Unternehmensphilosophie
• Altersstruktur
• Nachfolgeregelung
• Mitarbeiterstruktur
• Qualitätssicherung

Eigentümerstruktur

• Rechtsform
• Gesellschafterstruktur
• Bereitschaft zur Eigenkapitalbildung
• Nachfolgeregelung
• Kooperation Management-Eigentümer

Gemäß dem Bankwesengesetz besteht für die Bank keine Verpflichtung, die von der Bank getroffene Ratingentscheidung Ihnen mitzuteilen.

Ein wesentlicher Bestandteil des Ratings ist die Eigenkapitalstruktur des Unternehmens. Vielfach wird vergessen, dass Eigenkapital nicht nur jener Betrag ist, den die bisherigen Unternehmenseigentümer dem Unternehmen zuschießen, sondern, dass am Markt verschiedene Finanzierungsformen angeboten werden, die die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens verbessern bzw. dem Fremdkapitalanteil an der Bilanzsumme nicht erhöhen (Leasing, Factoring, Beteiligungskapital usw.).

Die Frage, ob eine Leasing- oder Kreditfinanzierung günstiger sei, kann daher unter den Kreditbeurteilungskriterien von BASEL II nicht nur auf den Finanzierungszinssatz bezogen werden, sondern muss auch hinsichtlich der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens analysiert werden (Ein höherer Fremdkapitalanteil und damit verbundener Eigenkapitalanteil an der Bilanzsumme könnte zu einer Verteuerung aller Kredite führen, wodurch der kurzfristige Effekt einer günstigen Investitionsfinanzierung verloren geht). Das Rating bildet auch die Basis für den Zinssatz, der für die Kreditgewährung zur Anwendung gelangt.

Wie eingangs bereits erwähnt, ist das Rating (das Kreditrisiko) maßgeblich für die Eigenkapitalausstattung der Bank. Im Rahmen von BASEL II wurde jedoch eine Bestimmung aufgenommen, dass Banken bei Kreditvolumen bis zu € 1.000.000,00 weniger Eigenkapital hinterlegen müssen, ebenso bei Kreditgewährungen an private und kleine Unternehmen, sodass in diesen Fällen die Ratingbestimmungen gemäß BASEL II nicht anzuwenden wären. Dennoch wenden die Banken auch bei Klein- und Mittelbetrieben diese Bewertungskriterien an, sodass wie ich in der Praxis feststellen kann die Einhaltung der Ratingbestimmungen gemäß BASEL II unbedingt zu empfehlen ist, soferne eine Fremdfinanzierung erforderlich ist.

Sondervorschriften für die Risikobewertung gelten für Kreditgewährungen an

• Klein- und Mittelunternehmen mit einem Kreditvolumen bis zu € 1.000.000,00
• Kreditgewährung an Unternehmen mit weniger als € 15.000.000,00 Jahresumsatz
• Hypothekarkredite
• Privatkredite

Diese einfacheren Sondervorschriften sind zwar in der EU-Richtlinie vorgesehen, jedoch zeigt die Erfahrung, dass die Banken bei nahezu allen Kreditvergaben die strengeren BASEL II Beurteilungskriterien anwenden.

Tipp  Tipp
Warten Sie nicht auf die Beurteilung durch Ihre Bank und eine eventuell damit verbundene Erhöhung der Kreditzinsen. Es ist schwieriger im Nachhinein ein vermeindliches Fehlurteil bei der Bank wegzudiskutieren. Legen Sie bereits vorher der Bank eine Expertise die den BASEL II Kriterien entspricht vor. Die Kosten einer derartigen Expertise liegen in der Praxis zwischen € 1.000,00 und € 2.000,00 (je nach Unternehmensgröße). Meine Kanzlei steht Ihnen hier für als kompetenter Partner zur Verfügung.

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