Vereinsrecht

Was muss in den Statuten enthalten sein, um die steuerlichen Begünstigungen in Anspruch nehmen zu können?


• Gewinnausschluss
• der gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zweck
• die ideellen und materiellen Mittel/Maßnahmen, um diesen Zweck zu erreichen
• Herkunft der finanziellen Mittel (werden im Laufe der Zeit neue Einnahmequellen erschlossen, dann muss eine Anpassung in den Statuten erfolgen!)
• Auflösungsbestimmungen (dass das Vereinsvermögen für begünstigte Zwecke verwendet wird, wenn der Verein aufgelöst wird oder der begünstigte Zweck wegfällt)

Welche Gewinnermittlungsmethode muss bei Vereinen angewendet werden?


Das Vereinsgesetz unterscheidet folgende 3 Vereinsgrößen:

Kleine Vereine:
müssen eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie ein Vermögens- und Anlagenverzeichnis erstellen.

Mittelgroße Vereine:
Wenn die gewöhnlichen Einnahmen oder Ausgaben eines Vereines 2 Jahre hindurch die € 1 Million-Grenze überschreiten, dann ist der Verein verpflichtet, ab dem darauffolgenden Jahr Bücher zu führen und einen Jahresabschluss aufzustellen.

Große Vereine und Spendenvereine:
Wenn die gewöhnlichen Einnahmen oder Ausgaben eines Vereines 2 Jahre hindurch die € 3 Millionen-Grenze oder die Spendeneinnahmen die € 1 Million-Grenze überschreiten, dann muss auch ein Anhang erstellt und ein Abschlussprüfer bestellt werden.

Außerdem sind die Umsatzgrenzen der Bundesabgabenordnung zu beachten. D.h., Vereine sind zur Buchführung verpflichtet, wenn

• ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 2 Jahre hindurch einen Umsatz von über
€ 400.000,00 hat
• ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Firmenbuch eingetragen ist
• eine gesetzliche Buchführungspflicht besteht oder freiwillig Bücher geführt werden.

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